Mutwilliges zerstören von Türdrückern

26 12 2007

 

Läufer Nr. 4-07/08, 14 12 07

Mutwilliges Zerstören von Türdrückern ist strafbar 

 

Liebe Schülerinnen und Schüler!

 

 

Gestern Abend erhielt die Direktion eine E-Mail von Bauleitung und Tischlereifirma, die von mutwilliger Sachbeschädigung von Schülern/-innen an unseren Türdrückern spricht. Ein Türdrücker musste repariert werden, da Personen aus unserer Schule versuchen, dieTüren gewaltsam zu öffnen, indem sie den Drücker mit roher Gewalt nach unten reißen und gleichzeitig die Türe öffnen. Dabei wurde diese Woche bei einem Beschlag der Stift abgerissen, und dadurch war der Beschlag nicht mehr zu öffnen. Die Kosten für die Reparatur waren enorm.

 

Die Direktion weist alle Schülerinnen und Schüler darauf hin, dass gewaltsames Öffnen versperrter Türen strafbar und daher striktest zu unterlassen ist. Im Falle von Beschädigungen ist durch den Täter Schadenersatz zu leisten. Schülerinnen und Schüler  bzw. deren Eltern müssen für den in Rechnung gestellten Aufwand aufkommen. 

 

Die Hausordnung unserer Schule erlaubt auch kein Entfernen oder Beschädigen von Gegenständen,die im Besitz der Schule sind. Solche Verstöße werden ebenfalls strengstens bestraft. So gibt es immer wieder Außenseiter, die meinen, das Entfernen von Klassenschildern oder Schildern des Behinderten WC sei witzig. Sie verursachen der Schule Arbeitsaufwand, der durch die Eltern der Täter zu ersetzen ist. Vandalismus ist kein Kavaliersdelikt!

 

Die Direktion ersucht die überwältigende Mehrheit aller vernünftigen Schülerinnen und Schüler, jeder Art von Vandalismus und Gewalt gegen Sachen oder gar Personen in unserem gemeinsamen Lebensraum Schule entschieden entgegenzutreten und ihren KlassenlehrerInnen oder der Direktion zu melden.       

 

Unsere Schulsprecherin Julia Rath und das Team der SchülerInnenvertretung wird, wie seit längerem vereinbart, in der SGA-Sitzung am kommenden Montag genau über die Möglichkeit einer Klassen-Key Card informiert, die allen Klassen zur Verfügung steht.

 

Abschließend wird nochmals daran erinnert, dass das Schulgebäude von Schülerinnen und Schülern seit 10.12. nur über den Weg durch die Garderobe im Keller betreten werden darf, wo die Straßenschuhe in versperrbaren Garderobenschränken abzulegen sind. Bei Bedarf sind Garderobenschlüssel bei Prof. Kitlitschka und Prof. Fehringer gegen Kaution erhältlich.  

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mag. Gerhard Klausberger

Direktor 


Aktionen

Information

Hinterlasse einen Kommentar